Zitat von fez fotzenhobel
das doch dann auch im einzelfall bedeuten, dass man sagen würde, wenn man jetzt das gesetzt einfach mal beseite schiebt und mit dem herz und hirn an die sache rangeht, dann müsste doch hier so oder so geurteilt werden. doch das ist nicht gut, ganz und gar nicht. es bestünde nämlich bei nährerer betrachtung gar keine rechtssicherheit für die am prozess beteiligten parteien mehr. was der richter im landkreis a für völlig selbstverständlich hält, das entscheidet der richter im landkreis b wohlmöglich völlig anders. es ist unbedingt notwenidig, das vor gericht das gestetz nicht umgangen und gebeugt werden kann.
Damit hast du erstmal recht: wenn man gesetze beugen kann braucht man sie erst gar nicht. aber ist irgendwann, irgendwie, vielleicht in einer vollmondnacht bei kerzenschein, in deinem inneren, evtl. gar in der milz, der funken der idee aufgegangen, dass ein gesetzt falsch sein könnte und man es ändern sollte?
Zitat von fez fotzenhobel
winkeladvokaten? das sind juristen die ihre aufgabe gut erledigen. aber auch sie umgehen oder beugen kein recht.
wenn man dafür sorgt, dass ein mehrfach überführter kinderschänder schon in zwei jahren wieder über die spielplätze schleichen kann, so ist das eine sehr ehrenvolle aufgabe.